Für Kinder und Jugendliche sind digitale Räume elementare Orte zur Kommunikation mit Freundinnen und Freunden, Orientierung, Information, Unterhaltung und Vernetzung. Sie sind wichtige Erfahrungsräume und unterstützen die Entwicklung der eigenen Identität und Persönlichkeit. Zugang zu diesen digitalen Räumen ist folglich elementar für die soziale und digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.
Ein moderner Jugendmedienschutz kann nur dann wirksam sein, wenn alle drei Aspekte des Kinderrechtedreiecks zusammengedacht werden: der Schutz von Kindern und Jugendlichen, ihre Befähigung zu einem souveränen Umgang mit digitalen Medien und ihre Teilhabe an digitalen Räumen.
Pauschale Maßnahmen, wie generelle Geräteverbote oder das risikounabhängige Ausschließen bestimmter Online-Angebote für ganze Altersgruppen, würde die Teilhabe junger Menschen an der digitalen Welt einschränken, zentrale Kinderrechte beschränken und wichtige Lernprozesse im Bereich der Medienkompetenz behindern. Stattdessen müssen Kinder und Jugendliche durch nachhaltig finanzierte und strukturell verankerte Medienkompetenz-Angebote auf die digitale Welt vorbereitet werden. Gleichzeitig müssen die bestehenden Aufsichtsstrukturen personell gestärkt und bestehende Rechtsrahmen wie der Digital Services Act (DSA) konsequent umgesetzt werden.
Gemeinsam fordern wir: